Die unbefristete Laufzeit entspricht dem gesetzlichen Leitbild und ist für Mieter vorteilhaft.
Die vereinbarte Nettokaltmiete liegt im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete; eine Mietpreisbremse-Verletzung ist nicht ersichtlich.
Die Höhe entspricht der gesetzlichen Obergrenze, das Recht auf Ratenzahlung in drei Monatsraten ist erwähnt.
Starre Fristen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Renovierungsbedarfs sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Zustimmungsvorbehalt für Hunde und Katzen ist zulässig, sofern nicht generell verboten. Kleintiere bleiben ohnehin erlaubnisfrei.
Nebenkosten müssen einzeln und nachvollziehbar aufgelistet werden, damit eine Abrechnung wirksam ist.
Höchstgrenze pro Reparatur und jährliche Kappung liegen im zulässigen Rahmen der BGH-Rechtsprechung.
Die Klausel verweist korrekt auf das gesetzliche Verfahren, die Kappungsgrenze sollte aber ausdrücklich genannt werden.
Eine längere als die gesetzliche Mieter-Kündigungsfrist von 3 Monaten ist unzulässig und benachteiligt den Mieter unangemessen.
Eine einfache Schriftformklausel ist üblich und nicht zu beanstanden.